
Erschließung des Baugebiets „Südwestlich des Westrings“ Bebauungsplan Nr.86 - Verkehr
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Der ADFC Seligenstadt/Hainburg/Mainhausen e.V. nimmt als Verkehrsverein Stellung zum Gutachten
Erschließung des Baugebiets „Südwestlich des Westrings" Bebauungsplan Nr.86 Fachbeitrag - Verkehr
vom Planungsbüro von Mörner, Darmstadt den 4.11.2020
Vorwort
Unser Schwerpunkt ist der Radverkehr, der vor allem nicht zu Lasten des Fußverkehrs besser umgesetzt werden soll.
In Seligenstadt hat noch immer der individuelle motorisierte Verkehr Vorrang vor dem Fuß- und Radverkehr.
Bevor wir auf das Gutachten eingehen möchten wir dies an neuen Projekten aufzeigen.
Kapellenplatz:
Nach Fertigstellung erreichen die Schutzstreifen nicht einmal das Mindestmaß 1,25 m, dafür sind die Parkstände SUV-gerecht. Für übergroße PKW, wurde zu Lasten des Radverkehrs, Platz geschaffen.
Einhardstraße
Dort wurde eine 6 Meter breite Fahrbahn bis zur Einhardschule beschlossen obwohl diese Breite zum schnellen Fahren verleitet und den Radverkehr gefährdet. Der Platz fehlt dann anschließend den Fußgängern - die dort, durch das Schulzentrum, auch täglich diesen Verkehrsraum brauchen. Hier wurde am Bedarf vorbei geplant.
Wohngebiet Am Simmig
Ausweisung von Einbahnbahnstraße ohne Öffnung für den Radverkehr in einem neuen Wohngebiet.
Eine Verkehrsplanung, die auch den Klimawandel begrenzen soll, muss andere Schwerpunkte setzen.
Anbindung Westring
Im Gutachten wird von einer Radverkehrsachse Westring als Zweirichtungsradweg geschrieben, der so nicht existiert. Zu den besonderen Gefahren eines Zweirichtungsradwegs schreibt das Gutachten kein Wort obwohl die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-St VO) 2017 dazu unter 33.1 schreibt:
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Aktuell ist der Westring eine Tempo-30-Zone. Die meisten Rad fahrenden nutzen den südwestlichen Gehweg in beiden Richtungen, dieser war früher ein Radweg. Fußgänger werden dabei immer wieder ohne ausreichenden Abstand und mit zu hoher Geschwindigkeit überholt und passiert. Wer als Rad fahrender vorschriftmäßig die Fahrbahn benutzt wird regelmäßig von Kraftfahrzeugen bedrängt, gefährdet und auf den Gehweg verwiesen. Der nördliche Gehweg wird, vor allem im Bereich Einmündung Odenwaldring, vom ruhenden Verkehr zugeparkt.
Für die Bewertung einer Anbindung des Neubaugebietes an den Westring fehlt eine aussagekräftige Verkehrszählung aller Verkehrsteilnehmer im Westring. Der Westring ist Schulweg, eine Zählung muss während der Schulzeiten einschließlich Fußgänger und Radfahrer erfolgen. Eine Aussage zu den Schließzeiten Bahnübergang Westring-Giselastraße ist im Gutachten nicht enthalten. Deshalb sind alle Ausarbeitungen zu den Knotenpunkten Westring zu überarbeiten. Dabei müssen Alternativen zu dem angenommenen Zweirichtungsradweg aufgezeigt werden.
Anbindung Gewerbegebiet
Bei der Erschließung, Anbindung über das Gewerbegebiet „Südlich Dudenhöfer Straße" ist keine Aussage über die Weiterführung des Radverkehrs zu finden. Hier muss nachgearbeitet werden.
Bei den Knotenpunkten zur Anbindung an das vorhandene Straßennetz sind auch Kreisverkehre als technische Lösung zu prüfen.
Die Erschließungsstraßen im Wohngebiet werden als Tempo 30-Zone ausgewiesen, der Radverkehr wird dort auf der Fahrbahn geführt. Dieser Mischkehr ist aber nur für Fahrbahnbreiten unter 6 Meter sinnvoll (ERA 2010 3.1 Radverkehr auf der Fahrbahn), damit ein ständiges Überholen und zu schnelles Fahren ausgebremst wird. Dabei ist zu beachten, dass aktuell deutlich mehr Schutz und mehr Verkehrsflächen für den Radverkehr gefordert werden. Viele Regelwerke berücksichtigen nicht ausreichend die Bedürfnisse von Rad fahrenden. Trotz Tempo-30-Zonen verhindert einfacher Mischverkehr auf breiten Fahrbahnen eine verstärkte Fahrradnutzung, das Sicherheitsgefühl und Fahrqualität leiden unter der Übermotorisierung und den überbreiten Fahrzeugen. Hier muss nachgebessert werden. Der Rad- und Fußverkehrsanteil kann nur gesteigert werden, wenn die Qualität besser wird. Die Planung und das Gutachten manifestieren den individuell motorisierten Verkehr.
Entlang der Haupterschließungsstraße sind im Bereich der Parkstände ausreichend Baumstandorte zu schaffen (mindestens 1 Baum pro zwei Parkstände), damit sich eine richtige Baumallee entwickeln kann und die massive Versiegeln (Gesamtfahrbahnbreite von 15,5 m) reduziert und kompensiert wird.
6.1 Erschließungsnetz
Die Führung des Rad- und Fußverkehrs über private Straße muss eine uneingeschränkte öffentliche Nutzung gewährleisten. Dies ist rechtsverbindlich zu sichern. Für den Radverkehr sind immer beide Fahrtrichtungen zu ermöglichen.
Bild 5 Rad-Netzanbindung
In der Dudenhöfer Straße, zwischen Westring und Mittelbeune, ist das Radnetz unterbrochen.
Westring siehe oben unter Anbindung Westring
Mit freundlichen Grüßen mit Abstand, Rückenwind und Sonnenschein
Für den Vorstand
Martin Kolb und Michael Hollerbach
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